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Besoldungsreform W-Besoldung

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 18. Februar 2012 bzgl. einer amtsangemessenen W2-Besoldung haben einige Bundesländer darauf reagiert und einen Gesetzentwurf für die W-Besoldung entwickelt. Entsprechende Modelle der Bundesländer Bayern, Hessen und Brandenburg sind in der DNH 4/2012 erläutert worden.

Niedersachsen hat bisher keine Besoldungsreform durchgeführt, so dass sich die Frage aufdrängt, wie man sich als Betroffene bzw. Betroffener nun verhalten sollte. Der Landesvorsitzende des hlb-Niedersachsen, Prof. Dr. Frank Gräfe hat in einer Rundmail an alle hlb-Mitglieder darauf aufmerksam gemacht und noch mal auf die Empfehlungen des Bundesvorsitzenden des hlb, Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley, hingewiesen.


letzte Aktualisierung: 18.01.2013